Dez. 1987 Antrag MdL Oettinger, Repnik u.a. im Landtag: Einrichtung eines FÖJ in Baden-Württemberg. Ziel des FÖJ soll Steigerung des Umweltbewußtseins, berufliche Orientierung, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und persönliche Weiterentwicklung sein. 01.09.1990 Start des ersten FÖJ-Jahrgangs mit 30 Teilnehmenden 01.09.1991 Aufstockung auf 60 FÖJ-Plätze 1990-1993 Begleitung der Diskussion über ein Bundesgesetz. Baden-Württemberg besteht praktisch als einziges Bundesland auf einer Fortführung und gesetzlichen Regelung. 1993 Das FÖJ ist durch fehlende Bundesgesetzgebung gefährdet. Podiumsdiskussion mit Landtagsabgeordneten beim Abschlussseminar in Heiligkreuztal. Der Abgeordnete Ulrich Müller, bis dahin kaum mit dem FÖJ befasst, erkennt die mögliche Beendigung des FÖJ als Fehler in der Jugendpolitik und setzt sich wirkungsvoll und nachhaltig für den Weiterbestand ein. Dezember 1993 Das FÖJ-Gesetz wird im Bundestag verabschiedet. 1998/99 Einführung des Modellprojekts FÖJ in der Wirtschaft 1999/2000 Ausweitung auf 90 Plätze. Verstärkte Bemühungen um die Teilnahme von Haupt- und RealschülerInnen. 2002 Änderung des FÖJ-Gesetzes und des Zivildienstgesetzes: das FÖJ kann nun auf den Zivildienst anerkannt werden. Es nehmen gleich im ersten Jahrgang sieben KDVs teil. Der Bund der deutschen katholischen Jugend Diözese Rottenburg-Stuttgart (BDKJ) wird als Träger im FÖJ zugelassen. Die Nachfolgeorganisation sind heute die Freiwilligendienste Diözese Rottenburg-Stuttgart. 2009 Das Diakonische Werk wird als Träger im FÖJ zugelassen. 2010-2012 Sukzessiver Ausbau der Plätze auf 210. Ab 2012 Erarbeitung trägerübergreifender Qualitätsstandards für Einsatzstellen und Bildungsarbeit. 2015 Der Internationale Bund wird als Träger zugelassen. Im Rahmen einer Jubiläumsveranstaltung feiern das zuständige Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und die FÖJ-Träger 25 Jahre FÖJ in Baden-Württemberg. |