Arbeit in der LandschaftspflegeÖffentlichkeitsarbeit

55 Schwäbischer Albverein e.V.


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Kontaktdaten:

Schwäbischer Albverein e.V.
Referat Naturschutz
Hospitalstr. 21 B
70174 Stuttgart

Ansprechpartner/in:
Meike Rau / Katharina Heine
Telefon:
07 11 2 25 85 -14 -34
Telefax:
07 11 2 25 85 92


Plätze und Leistungen

Freie Plätze:
0
Unterkunft:
Freie Unterkunft und Verpflegungszuschuss

Beschreibung

Der Landschaftspflegetrupp des Schwäbischen Albvereins ist hauptsächlich in den Regierungsbezirken Stuttgart und Tübingen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten und anderer wertvoller Natur im Einsatz. Dort lernen die TeilnehmerInnen bei Landschaftspflegemaßnahmen in Folge wechselnder Einsatzorte schönste Flecken unseres Landes, seine vielfältigen Landschaftselemente sowie seine Natur und Landschaft kennen. Im Jahresablauf verdeutlichen sich den FÖJlerInnen die Zusammenhänge, warum Landschaftspflegemaßnahmen durchgeführt werden und weshalb diese notwenig sind.

Tägliche / regelmäßige Arbeiten:
Landschaftspflegemaßnahmen mit Motorsägen, Motorsensen und Balkenmähern z. B. in Wacholderheiden, Magerrasen und Feuchtgebieten. D.h. Mähen von überständigem Gras, Entfernen von Gehölzjungwuchs, Großgehölzen, Heckengehölzen (Entbuschung / Heckenpflege), damit Schafe wieder weiden können.
Verjüngungsschnitt (Gehölze auf Stock setzen) mit Motorsägen.
Sommer- / Nachpflegemaßnahmen; Mähen von Gehölzjungwuchs und Gras in Gebieten, die in den Herbst- / Wintermonaten frei geschnitten wurden.
Sommermahd von einschürigen artenreichen Wiesen (Mähdern), Magerrasen und Halbtrockenrasen. Abräumen von Gras und Reisig in den gepflegten Gebieten mit Rechen und Gabel und Entsorgen des Schnittgutes.

 

Unregelmäßige / saisonale Arbeiten:
Neuanlage von Biotopen (Heckenpflanzaktionen, Gehölzpflanzungen), Trockenmauerbau, Anlage von Steinriegeln, Obstbaumschnitt
Besucherlenkungsmaßnahmen (Wegebau/-instandsetzung, Wegerückbau, Besucherbefragungen)
Artenschutz (Bewachung seltener Pflanzen und Tiere)
Mitwirkung bei der Einführung in die Landschaftsplanung / -gestaltung
Mitarbeit bei der Umwelterziehung und -beratung
Landschaftspflegeaktionen mit Schulklassen
Kooperation mit dem Naturschutzzentrum Schopflocher Alb.

Einmalige Aktionen und Projekte:
Mitwirkung bei Fortbildungsveranstaltungen wie z.B. Naturschutztag und Landschaftspflegetag des Schwäbischen Albvereins (im Zweijahresrhythmus)
Mitwirkung beim Landesfest des Schwäbischen Albvereins
Betreuung von Informationsständen.

Das wünschen wir uns von Dir:
Bereitschaft zur gelegentlichen Wochenendarbeit gegen Freizeitausgleich
Teamfähigkeit, Durchhaltevermögen, Zuverlässigkeit und Flexibilität.
Bereitschaft zu überwiegend körperlicher Arbeit in der freien Landschaft zu allen Jahreszeiten.
Interesse an der Natur und Freude an der Arbeit im Freien.
Schön wäre es, wenn Du einen Führerschein Klasse B hättest. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich.

Das kannst Du bei uns lernen:
Beim Landschaftspflegetrupp des Schwäbischen Albverein kannst Du den Umgang mit Freischneidegeräten, Balkenmähern und Motorsägen erlernen. Vor dem Einsatz mit der Motorsäge ist ein Motorsägen-Lehrgang erforderlich. Zum Beginn Deines FöJs wirst Du deshalb auf Kosten des Schwäbischen Albvereins zu einem solchem Kurs entsandt. Die notwendige Schutzkleidung für die Arbeit mit der Motorsäge wird Dir vom Schwäbischen Albverein gestellt. In die Bedienung der anderen Maschinen und Geräte wirst Du von uns eingewiesen.
Unsere TeilnehmerInnnen haben auch die Möglichkeit an unseren Seminaren und Lehrgängen teilzunehmen. Dort kannst Du u. a. das Bestimmen von Pflanzen erlernen oder notwendiges Wissen für die Naturschutzarbeit vermittelt bekommen.
Bei der täglichen Arbeit lernen unsere Mitarbeiter die verschiedenen Lebensräume unserer Heimat, die sie prägenden Pflanzen und die in ihr lebenden Tiere sowie die ökologische Bedeutung der einzelnen Biotope und vieles mehr kennen.

Sonstige wichtige Hinweise:
Infolge wechselnder Einsatzorte kommen die TeilnehmerInnen in der Regel abends nicht nach Hause (nach Stuttgart), sondern werden vom Schwäbischen Albverein in Wanderheimen und anderen entsprechenden Unterkünften vor Ort untergebracht. Eine umfassende Aufsichtspflicht kann somit nicht gewährleistet werden. BewerberInnen müssen deshalb volljährig sein.

 


Fotos: Schwäbischer Albverein e.V.





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