Alles Wissenswerte im Detail von A bis Z

AB C DEFG H IJKMNOPQ R STUV W X Y Z

A

Altersgrenze

Mitmachen kann jede:r zwischen 15 (nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht) und 27 Jahren. Schulabschluss, Noten, Ausbildung usw. spielen für die Teilnahme am FÖJ keine Rolle. Besonders Haupt-, Werk- und Realschulabsolvent:innen möchten wir Mut machen, sich zu bewerben. Für alle, die ein FÖJ machen möchten, findet sich auch die richtige Einsatzstelle, die zu ihr oder zu ihm passt.

Ansprechpartner:innen

ist für Interessierte und Teilnehmende des FÖJ in Baden-Württemberg der Fachbereich FÖJ der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. Telefonisch sind wir erreichbar unter 0711/16 40 99-38 oder per Email: foej@remove-this.lpb.bwl.de. Unsere Homepage ist: www.foej-bw.de/

Arbeitskleidung

Sofern Freiwillige eine Arbeits- bzw. Schutzkleidung tragen müssen, wird diese von der Einsatzstelle bereitgestellt (in der Regel unentgeltlich, gesonderte Vereinbarungen sind aber möglich, bspw. zur Übernahme von Schuhen).

Arbeitsmarktneutralität

Freiwillige sind zusätzliche Mitarbeiter:innen und kein Ersatz für Fachkräfte. Das bedeutet auch: Freiwillige leisten entlastende Arbeit. Der Wegfall von Freiwilligen darf also nicht dazu führen, dass alltägliche Arbeiten an der Einsatzstelle nicht mehr durchgeführt werden können.

Arbeitszeit

Die wöchentliche Arbeitszeit entspricht den geltenden Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg und beträgt derzeit 39,5 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit wird mit der Einsatzstelle abgesprochen. 

Ausland

Die Träger des FÖJ in Baden-Württemberg bieten bisher keine Möglichkeiten für ein FÖJ im Ausland an. In einigen anderen Bundesländern gibt es (wenngleich sehr wenige) Angebote, sein FÖJ im Ausland zu machen. Weitere Infos dazu unter www.foej.de

Ausländische Bewerber:innen

siehe dazu Thema "Aus dem Ausland ins FÖJ"

Ausweis

siehe "FÖJ-Ausweis"

 

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B

Behinderung und Benachteiligung

Eine Behinderung oder Sprachschwierigkeiten können die Bewerbung für einen FÖJ- Platz und die Suche nach einer geeigneten Einsatzstelle erschweren. Melde dich bei uns. Wir beraten und unterstützen dich bei deiner Bewerbung. 

Berufsschulpflicht

Das Seminarangebot innerhalb des FÖJ entspricht im Wesentlichen den Anforderungen der Berufsschule. Die Teilnehmenden sind somit vom Berufsschulbesuch freigestellt. Sollte im Einzelfall trotzdem ein Berufsschulbesuch erforderlich sein, ist der Teilnehmende dafür freizustellen. Die Zeit gilt als Arbeitszeit. (Schreiben des MKS v. 07.02.1995, V/1-6601.41/15).

Bescheinigung

Zu Beginn des FÖJ erhalten alle FÖJ-Teilnehmer:innen eine Bescheinigung zur Vorlage bei Behörden und sonstigen Stellen.
Während des FÖJ erhalten alle FÖJ-Teilnehmer:innen eine aktualisierte Bescheinigung, insbesondere zur Verwendung bei Bewerbungen für Ausbildung und Studium.
Nach Abschluss des FÖJ erhalten alle FÖJ-Teilnehmer:innen eine FÖJ-Abschlussbescheinigung. Diese kann als einfaches Zeugnis bspw. für Praktika, zur Bewerbung für Ausbilung und Studium und zur Vorlage bei Behörden und sonstigen Stellen verwendet werden. Um die FÖJ-Bescheinigung zu erhalten, muss man mindestens sechs Monate am FÖJ teilgenommen haben.

Bewerbung

Wenn du dich entschieden hast, beim FÖJ mitzumachen, wähle anhand der Einsatzstellen-Liste drei Einsatzstellen aus, bei denen du gern das FÖJ machen würdest.
1.   Schicke uns deine Bewerbungen mit den vollständigen Unterlagen (ausgefüllter Bewerbungsbogen, Lebenslauf und kurzes Motivationsschreiben) zu, das geht ganz einfach als Online-Bewerbung.
2.   Mitte März werden die bis dahin gesammelten Bewerbungen von uns an deine gewählte(n) Einsatzstelle(n) weitergeleitet. Bewerbungen sind selbstverständlich aber auch nach Mitte März noch möglich.
3.    Die Einsatzstellen werden sich bei dir melden und dich einladen, um dich persönlich kennen zu lernen - oder dir absagen. Die Vorstellungsgespräche finden in der Regel ab Ende März / Anfang April statt. Die Einsatzstellen sind nicht verpflichtet, die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch zu ersetzen. Kläre das vorher ab.
4.    Wenn du dich mit der Einsatzstelle geeinigt hast, unterschreiben alle Vertragspartner:innen (du, deine Einsatzstelle und das FÖJ-Team als Träger) die Vereinbarung.

Bildungsjahr

Das FÖJ ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr, bei dem persönliche Interessen und Engagement zählen und nicht der Schulabschluss. Daher ist das FÖJ auch und gerade für Haupt- und Realschulabsolvent:innen interessant.

Bildungswochen

siehe "Seminare"

Bundesfreiwilligendienst

Seit Sommer 2011 gibt es das Angebot des Bundesfreiwilligendienst. Er soll das wegfallende Angebot des Zivildienstes ersetzen und die Angebote FSJ und FÖJ ergänzen. Weitere Infos unter www.bundesfreiwilligendienst.de.
Die LpB als Träger des FÖJ bietet derzeit keinen Bundesfreiwilligendienst an.

  

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D

Dauer

Das Freiwillige Ökologische Jahr dauert, wie der Name schon sagt, in der Regel ein Jahr. Es beginnt in Baden-Württemberg am 1. September eines Jahres und endet am 31. August des folgenden Jahres. Ausnahmen sind nach Absprache oder im Falle eines Nachrückens ins FÖJ möglich.

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E

Einsatzstellen

Die Teilnehmer:innen am FÖJ arbeiten in den vom Träger anerkannten Einsatzstellen. Einsatzstellen sind Institutionen und Organisationen, die mit verschiedensten Tätigkeitsschwerpunkten im Umwelt- und Naturschutz tätig sind. Die Landeszentrale für politische Bildung bietet das FÖJ derzeit bei über 80 verschiedenen Einsatzstellen an.

Erfahrungsbericht

Alle Teilnehmer:innen sind verpflichtet nach Ende des FÖJ bis zum 15.10. einen Erfahrungsbericht über den Verlauf ihres FÖJ zu schreiben.

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F

 Fahrtkostenermäßigung

Gemäß der Verordnungen über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr (§ 1 Abs.1 Nr. 2 Buchstabe h) erhalten die Teilnehmer:innen die Vergünstigungen des Ausbildungsverkehrs (also wie Schüler:innen oder Auszubildende).

Fahrtkostenerstattung

Die Fahrtkosten vom Wohnort zur Einsatzstelle werden von der Einsatzstelle erstattet. Im Falle einer Aufnahme in den Arbeitgeber:innen-Haushalt (z.B. Landwirtschaft) oder einer von der Einsatzstelle gestellten Unterkunft in Laufnähe bzw. Fahrrad, entfällt die Erstattung von Fahrtkosten.

Die Fahrtkosten zu/von den FÖJ-Seminaren werden von der LpB als Träger erstattet.

Viele Einsatzstellen finanzieren ihren FÖJ-ler:innen das D-Ticket Jugend BW (vergünstigtes Deutschlandticket). Bitte bei den Einsatzstellen nachfragen.

Finanzierung

Das FÖJ wird aus Mitteln des Bundes über den Kinder- und Jugendplan (Zuschuß für pädagogische Begleitung inkl. Personalkostenanteil für PädagogInnen), des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Taschengeld, Sozialversicherungs-Beiträge, pädagogische Begleitung, Personalkosten des Trägers) und der Einsatzstellen (Taschengeld, Unterkunft und Verpflegung) finanziert.

FÖJ-Ausweis

Alle Teilnehmer:innen erhalten einen FÖJ-Ausweis, mit dem sie öffentliche Einrichtungen wie Museen, Theater etc. zu ermäßigten Tarifen besuchen können. Der Ausweis berechtigt auch zum Kauf von Schüler:innen-Monatskarten für den öffentlichen Personennahverkehr.

FÖJ-Sprecher:in

FÖJ-Sprecher:innen gewährleisten die Interessenvertretung aller FÖJ-Teilnehmer:innen in Baden-Württemberg. Sie vertreten die FÖJler:innen gegenüber dem Träger und nehmen an den FÖJ-Sprecher:innentagungen teil. Je Seminargruppe werden zwei Sprecher:innen während des ersten Seminars gewählt. Die Landessprecher:innen wählen aus ihrem Kreis die FÖJ-Bundessprecher:innen.

Führungszeugnis

FÖJ-Teilnehmer:innen, die im Rahmen ihrer Arbeit an der Einsatzstelle mit Kindern / Jugendlichen in Kontakt kommen, benötigen in der Regel ein erweitertes Führungszeugnis. Dieses muss der Einsatzstelle vor Beginn des Dienstes vorgelegt werden, darf dabei aber nicht älter als drei Monate sein. Bei Vorlage eines Nachweises zum FÖJ (FÖJ-Vertrag oder Bescheinigung der Einsatzstelle) bei der Antragsstellung enstehen für das Führungszeugnis keine Kosten.

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G

Gesetz

Die Durchführung des FÖJ regelt das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten vom 16.5.2008.  

GEZ

Eine Befreiung von Telefon- und Rundfunkgebühren wird in der Regel nur noch bei sozialen Härtefällen gewährt. Erfahrungsgemäß fallen die Teilnehmer:innen am FÖJ durch den Bezug von Taschengeld und den Sachbezugswerten (Unterkunft und Verpflegung) nicht darunter.
 

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I

Informationen

Informationen zum Freiwilligen Ökologischen Jahr in Baden-Württemberg gibt es beim Träger des FÖJ, der Landeszentrale für politische Bildung (kurz: LpB) Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ), Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart, Tel.: 0711/16 40 99-38, per Email: foej@remove-this.lpb.bwl.de oder auf unserer Homepage: www.foej-bw.de. Spezielle Informationen gibt es natürlich auch bei den Einsatzstellen.

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J

Jugendarbeitsschutz

Für alle FÖJ-Teilnehmer:innen, die nicht volljährig sind, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.

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K

Kindergeld

Während des FÖJ bleibt der Anspruch auf Kindergeld in aller Regel bestehen. Im Gegensatz zu minderjährigen Kindern, für die die Familienkasse das Kindergeld bis zum 18. Geburtstag ohne jede Bedingung zahlt, gilt es für volljährige Kinder aber einige Bedingungen zu erfüllen, um weiterhin Anspruch auf Kindergeld zu haben.  Grundsätzlich gilt dabei: Ob für ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung besteht (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres), wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.
Anspruch besteht insbesondere ohne abgeschlossene Ausbildung / Studium und  im Übergang zu einer zweiten Ausbildung / Studium.

Krankenversicherung

Mit Aufnahme des FÖJ werden die Teilnehmenr:innen selbst krankenversichert (ein Verbleib in der Familienversicherung ist nicht mehr möglich). Die Einsatzstelle ist verpflichtet, den:die Teilnehmende:n einer frei wählbaren gesetzlichen Krankenkasse anzumelden. Bitte der Einsatzstelle die Wahl der Krankenkasse rechtzeitig mitteilen. Obwohl das Freiwilligendienstgesetz darauf hinweist, können Teilnehmer:innen am FÖJ nicht familienversichert bleiben. Grund: Während dem FÖJ erhalten die Teilnehmer:innen ein Entgelt (Taschengeld, Sachbezüge,etc.), das automatische Versicherungspflicht mit sich bringt (vgl. § 5 Abs.I Nr.1 SGBV)

Krankheitsfall (im FÖJ)

Die Teilnehmer:innen haben jede Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer der Einsatzstelle unverzüglich (spätestens drei Stunden nach Dienstbeginn) mitzuteilen. Bei längerer Krankheitsdauer, ab sechs Wochen, auch dem Träger.

Im Falle, dass eine Seminarteilnahme krankheitsbedingt nicht möglich ist, ist über die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich auch der Träger zu informieren. Es gelten grundsätzlich die bei der Einsatzstelle gängigen Bestimmungen. Sollte die Einsatzstelle über keine schriftlichen Vereinbarungen bezüglich Krankheit und Arbeitsunfähigkeit verfügen, gilt bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit von voraussichtlich mehr als zwei Tagen die Vorgabe, dass am dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung darüber vorzulegen ist.

Seit 2023 ist das Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auch für den Arbeitgeber verpflichtend. Der Arbeitgeber soll ab dem 1.1.2023 die Meldung zur eAU direkt von der Krankenkasse bekommen. Bitte frage bei deiner Einsatzstelle nach dem aktuellen Stand der Umsetzung.

Im Falle der Arbeitsunfähigkeit während eines Seminars bitte bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung an die LPB schicken (die Arzthelferin kann auf Wunsch weiterhin eine Meldung in Papierform ausstellen).

Das Taschengeld und der Verpflegungszuschuss wird während der Arbeitsunfähigkeit für sechs Wochen weiterbezahlt, jedoch nur solange, wie das FÖJ dauert. Bei ununterbrochener Krankheit von mehr als sechs Wochen erhältst du Krankengeld von der Krankenkasse. Bitte unbedingt dem Träger unverzüglich die Bescheinigung für die Krankengeldzahlung vorlegen.

Kündigung

Kündigen können sowohl der:die Teilnehmer:in, als auch die Einsatzstelle oder der Träger. Bei einer Kündigung sollte in der Regel ein Gespräch mit allen drei Parteien stattfinden.
Innerhalb der ersten vier Wochen (Probezeit) können die Vertragspartner:innen das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Nach Ablauf der Probezeit kann das Vertragsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden (ordentliche Kündigung). Bei Vorliegen von wichtigen Gründen kann die Kündigungsfrist (unter schriftlicher Angabe von dringenden Gründen) auf zwei Wochen verkürzt werden. Die Vereinbarung kann von jedem:jeder Vertragspartner:in zudem jederzeit außerordentlich gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht.

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M

Meldepflicht

Die Teilnehmer:innen am FÖJ müssen sich, wenn Unterkunft gestellt und diese auch bezogen wird, am Ort der Einsatzstelle polizeilich anmelden (bei der Gemeindeverwaltung, bzw. Einwohnermeldeamt). Bitte mit der Einsatzstelle abklären, wer das unternimmt. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren bleibt der erste Wohnsitz bei den Eltern/ Erziehungsberechtigten bestehen.

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N

Nach dem FÖJ

Viele der während des Freiwilligen Ökologischen Jahres erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse sind vorteilhaft und nützlich für die meisten Berufsfelder. Überdies erkennt die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) das FÖJ als Wartezeit an. Bei ranggleichen Bewerber:innen (Note, Wartezeit) werden diejenigen bevorzugt, die einen Dienst (FÖJ, FSJ) abgeleistet haben. Wer nach dem FÖJ arbeitslos wird, hat bei Ableistung des vollen Jahres einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wer mehr als sechs Monate dabei war, hat einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, sofern Bedürftigkeit vorliegt. Die Bemessungsgrundlage sind in beiden Fällen die während des FÖJ erhaltenen Geld- und Sachleistungen. Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe hat, für den wird während der Arbeitslosigkeit auch die Sozialversicherung vom Arbeitsamt gezahlt. Genauere Informationen hierzu gibt es beim zuständigen Arbeitsamt.

Nebentätigkeiten

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, während des FÖJ zusätzlich eine Nebentätigkeit (Minijob, bis monatlich 538,- € im Jahr 2024 bzw. 556,- € im Jahr 2025) sozialversicherungsfrei auszuüben. Die Ausübung des Minijobs muss außerhalb der Arbeitszeiten des FÖJ liegen und die Tätigkeit darf die FÖJ-Dienstleistung nicht negativ beeinträchtigen. Die wöchtentliche Arbeitszeit von FÖJ und Minijob darf insgesamt nicht mehr als 48 Stunden betragen.
Für FÖJ-Teilnehmer:innen unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Maximale Arbeitszeit sind 40 Stunden pro Woche, d.h. minderjährige Teilnehmer:innen dürfen keinen Minijob während des FÖJ ausüben.

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O

Orientierungsjahr

siehe Bildungsjahr

 

Öko-Bundesfreiwilligendienst (ÖBFD)

Als besondere Form des seit 2011 neu eingerichteten Bundesfreiwilligendienstes gibt es den Öko-Bundesfreiwilligendienst. Bundesweite Zentralstelle dieser Angebote im Umweltbereich ist der Förderverein Ökologische Freiwilligendienste (FÖF).

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P

Pädagogische Begleitung

Die pädagogische Begleitung umfasst die Anleitung und Begleitung durch Träger und Einsatzstelle. Sie soll den Teilnehmer:innen helfen, sich auf ihre Arbeit vorzubereiten, ihre Arbeit zu reflektieren und ihre Erfahrungen auszutauschen.

 

Praktikumsanerkennung

Das FÖJ ist nicht generell als Vor-/Praktikum für einschlägige Ausbildungs- oder Studiengänge anerkannt. Die Entscheidung darüber liegt bei den Ausbildungsstätten. Wenn du also heute schon entsprechende Vorstellungen hast, solltest du dich mit der Ausbildungsstelle bzw. der Studienberatung in Verbindung setzen und die Anforderungen abklären. Du kannst deine Einsatzstellen dann entsprechend auswählen.
 

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Q

QUIFD

Wir sind ausgezeichnet! Mit dem Gütesiegel „Qualität in Freiwilligendiensten“. Wir möchten uns auch weiterhin ins Zeug legen. Für unser gutes FÖJ. Genauere Informationen unter www.quifd.de

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S

Seminare

Ein fester Bestandteil des FÖJ sind die 25 Seminartage bestehend aus fünf einwöchigen Begleitseminaren. Diese Tage werden vom FÖJ-Team der Landeszentrale organisiert und durchgeführt. Sie dienen der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Themen aus Ökologie, Politik und Gesellschaft und dem persönlichen Austausch über die Erfahrungen an den Einsatzstellen. Die Anzahl der Seminartage ist gesetzlich festgelegt, die Teilnahme an den Seminaren ist daher verpflichtend und gilt als Arbeitszeit.

Sozialversicherung

Mit der Aufnahme der Tätigkeit im FÖJ unterliegst du der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Die Pflichtversicherung besteht aus Renten-, Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und der Pflegeversicherung. Eine Befreiung davon ist nicht möglich. Deine Einsatzstelle führt für dich sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil ab. Das Land Baden-Württemberg und die Einsatzstelle übernimmt diese Kosten, so dass die Pflichtversicherung für dich keine finanzielle Mehrbelastung bedeutet. Das Jahr wird dir später in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung angerechnet.

Studium

Die ganzjährige Teilnahme am FÖJ wird von der ZVS und den Unis im allgemeinen Auswahlverfahren mit zwei Wartesemestern berücksichtigt.
Teilnehmer:innen am FÖJ, die bereits zu Beginn oder während des FÖJ für einen NC-Studiengang zugelassen sind, kommen nach dem FÖJ in die bevorzugte Auswahl. D.h. dein Studienplatz bleibt erhalten, möglicherweise ändert sich aber der Studienort.
Die bevorzugte Auswahl muss spätestens zum zweiten Vergabeverfahren beantragt werden, das nach Beendigung des FÖJ durchgeführt wird. Einzelauskünfte bitte bei den Studentensekretariaten/Studienberatungen bzw. bei der ZVS direkt einholen. Private Fach-/Hochschulen sind nicht an die Regeln der ZVS gebunden.
Du musst dich also möglichst vor Antritt des FÖJ jeweils genau erkundigen!
 

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T

Taschengeld

Dein monatlichesTaschengeld beträgt € 225,00. Lohnsteuer muss in der Regel nicht entrichtet werden (falls doch, weil du schon vorher verdient hast, gibt es diese im Lohnsteuerjahresausgleich - muss beantragt werden - wieder zurück).
Trotzdem braucht die Einsatzstelle deine Steuer-Identifikationsnummer. Falls du noch keine Identifikationsnummer besitzt, beantrage diese bitte umgehend bei deiner Gemeindeverwaltung bzw. beim zuständigen Finanzamt.
Das Taschengeld wird dir monatlich auf dein Bankkonto überwiesen. Dazu brauchst du ein Girokonto. In der Regel ist es günstiger, das Konto am Einsatzort zu führen. Einzelne Banken sind bereit, dir den "Auszubildenden-Status" mit geringeren oder gar keinen Kontoführungsgebühren einzuräumen. Bitte frage bei deiner Bank nach.
Vermögenswirksame Sparverträge etc. kannst du weiterführen. Es gibt aber grundsätzlich beim FÖJ keine Zuschüsse zu vermögenswirksamen Leistungen.

Tauschrausch Ökiglück

"Tauschrausch Ökiglück" ist ein selbstorganisiertes Austauschprogramm für FÖJler:innen. Es soll Teilnehmer:innen am FÖJ die Möglichkeit geben, eine oder mehrere Wochen während eures FÖJs in einer anderen Einsatzstelle in jedem beliebigen Bundesland arbeiten zu können. Vereinbart wurde dies unter den FÖJ-Trägern auf einer Bund-Länder-Klausurtagung 1997 bzw.  in einer Vereinbarung der Träger und des FÖJ-Aktiv e.V. 2007.
Wichtig: Ein solcher Einsatzstellentausch setzt immer das Einverständnis der eigenen Einsatzstelle und rechtzeitige Absprache voraus!
Weitere Infos:www.foej-bw.de/oekiglueck.html

Teilnahmebedingungen

gibt es - außer dem richtigen Alter - keine. Die beste Voraussetzung für das FÖJ ist, dass du einfach Spaß und Interesse daran hast, etwas Neues zu erleben und dich um die Umwelt zu kümmern.

Teilzeit-FÖJ

Das Freiwilligendienste-Teilzeitgesetz ermöglicht seit 2024 einen Jugendfreiwilligendienst in Teilzeit von mehr als 20 Wochenstunden zu absolvieren (Bundesgesetzblatt I Nr. 170 vom 28. Mai 2024). Ein Teilzeitfreiwilligendienst im FÖJ ist möglich, wenn sich die:der Freiwillige und die Einsatzstelle einig sind. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das Taschengeld muss angemessen gekürzt werden. Die Anzahl der Seminartage entsprechen der Anzahl im Vollzeitdienst.

Träger

Ein Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahr in Baden-Württemberg ist seit 1990 die Landeszentrale für politische Bildung (LpB). Der Träger erkennt die Einsatzstellen an, informiert über das FÖJ, ist verantwortlich für die pädagogische Begleitung, insbesondere für die Durchführung der Seminare, sowie für die Beratung und Begleitung der Teilnehmer:innen und regelt die finanziellen Angelegenheiten.
Neben der LpB BW gibt es in Baden-Württemberg noch weitere FÖJ-Träger. Kontaktdaten sind hier zu finden.
 

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U

Unfallversicherung

Für den Fall eines Unfalles am Arbeitsplatz bist du durch die gesetzliche Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft deiner Einsatzstelle versichert. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zur Arbeit.
Wichtig ist, dass du jeden Unfall deiner Einsatzstelle mitteilst, damit diese den Vorfall an die Berufsgenossenschaft melden kann. Nur so sicherst du dir Ansprüche für eventuelle Spätfolgen des Ereignisses. Wir empfehlen dir jedoch zusätzlich – sofern noch nicht bereits vorhanden- eine private Unfallversicherung. Bitte kläre dies ggf. mit deinen Eltern ab.
 

Unterkunft

Unterkunft und Verpflegung sind frei und werden von den Einsatzstellen gestellt. Dies ist aber nicht überall möglich. Die Einsatzstellen unterteilen sich daher in vierKategorien:

I. Einsatzstellen mit freier Unterkunft und einem Verpflegungszuschuss
von 10,43 €* für 26 Tage, also 271,18 €*, im Monat zur Selbstverpflegung (abgezogen sind bereits Seminar- und Urlaubstage, denn die werden nicht ausbezahlt).

II. Einsatzstellen mit Aufnahme in deren Haushalt und Vollverpflegung
Einzelne Mahlzeiten, die nicht bei der Einsatzstelle eingenommen werden, werden nach Rücksprache, in Höhe der festgelegten Beträge der Sachbezugsverordnung, ausbezahlt (bitte mit der Einsatzstelle direkt abklären).

III. Einsatzstellen ohne Unterkunft und Verpflegung, aber mit Verpflegungszuschuss und Fahrtkostenerstattung
Hier gibt es einen Verpflegungszuschuss von10,43 €* für 18 Tage, also 187,74 €* (abgezogen sind bereits Seminar- und Urlaubstage, denn die werden nicht ausbezahlt) und Fahrtkostenerstattung zwischen Wohnung und Einsatzstelle im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Diese Stellen sind in erster Linie für Bewerber:innen aus dem Umland gedacht, die zu Hause wohnen bleiben.

IV) Einsatzstellen ohne Unterkunft, aber mit Verpflegungszuschuss, Wohngeldzuschuss und Fahrtkostenerstattung
Hier gibt es einen Verpflegungszuschuss von 10,43 €* für 26 Tage, also 271,18 €*, im Monat zur Selbstverpflegung (abgezogen sind bereits Seminar- und Urlaubstage, denn die werden nicht ausbezahlt), einen Wohnzuschuss von 278,-€* und ggf. die Fahrtkostenerstattung (im Rahmen des ÖPNV) zwischen Wohnung und Arbeitsstelle.
Im Fall I ist eine Fahrtkostenerstattung am Ort dann möglich, wenn die gestellte Unterkunft zu weit von der Einsatzstelle (Arbeitsplatz) entfernt ist. Dies aber bitte mit der Einsatzstelle im Vorfeld der Arbeitsaufnahme abklären.

* Stand der Werte für Verpflegung und Wohnzuschuss 2024 (Sachbezugswerte)

Unterstützung benachteiligter Bewerber:innen

siehe Behinderung und Benachteiligung

Urlaub

Der Jahresurlaubsanspruch beträgt mindestens 26 Arbeitstage und sollte sich an den innerbetrieblichen Regelungen orientieren.
Für Teilnehmer:innen unter 17 Jahren gibt es mindestens 27 Arbeitstage, für unter 16-Jährige 30 Arbeitstage.
Der Urlaub beginnt mit dem ersten arbeitsfreien Werktag und endet mit dem letzten arbeitsfreien Werktag.
 

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V

Verpflegung

Siehe Unterkunft

Vertrag

Die Teilnehmer:innen des FÖJ in Baden-Württemberg schließen einen Vertrag mit ihrer Einsatzstelle und dem Träger ab, der u. a. Arbeitszeit, Urlaub, Taschengeld und Kündigung regelt.

Versicherung

siehe Sozialversicherung

Vollzeitschulpflicht

Die Vollzeitschulpflicht endet am 30. Juni des Schuljahres, in dem ein:e Jugendliche:r 15 Jahre alt wird und mindestens die Primarschule sowie das 1. und 2. Jahr der Sekundarschule absolviert hat.

Vorstellungsgespräch

Im Bewerbungsverfahren erhältst du von der/den ausgewählten Einsatzstelle(n) eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Im Gespräch solltest du sehr konkret sagen, welche Erwartungen du an das FÖJ an dieser Stelle hast. Schaue dir deine zukünftigen Arbeitsfelder an, deine Unterkunft etc. Zögere nicht, zu fragen. Du vermeidest damit spätere Enttäuschungen für dich und die Einsatzstelle.

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Z

Zeugnis

Bei Beendigung des Jugendfreiwilligendienstes kann die Freiwillige oder der Freiwillige von dem Träger ein schriftliches Zeugnis über die Art und Dauer des Jugendfreiwilligendienstes fordern. Dieses Zeugnis wird in der Regel von der Einsatzstelle erstellt. Weitere Informationen siehe JFDG § 11 (4) (http://www.gesetze-im-internet.de/jfdg/__11.html)

 

Zivildienst

Männliche Teilnehmer konnten das FÖJ bis 2010 als Zivildienst anerkennen lassen. Voraussetzung war die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer durch das Bundesamt für Zivildienst. Eine nachträgliche Anerkennung des FÖJ als Zivildienst ist nicht möglich. Quasi-Nachfolger des Zivildienstes, wenn auch unter ganz neuen Bedingungen (Freiwilligendienst) ist ab 2011 der neu eingerichtete Bundesfreiwilligendienst.
 

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